Regeln für E-Scooter Fahrer

Veröffentlichungsdatum21.08.2026Lesedauer1 Minute
Eine blau-grüne Strichzeichnung eines Rollers und Helms

Polizei und Land Salzburg starten Informationsoffensive

Unter dem Motto „Salzburg rollt sicher“ informieren das Land Salzburg und die Polizei über die strengeren Regeln für E-Scooter, die seit dem 1. Mai 2026 in der Straßenverkehrsordnung gelten. Ziel ist es, nach steigenden den Unfallzahlen für mehr Klarheit und Sicherheit auf Salzburgs Straßen zu sorgen.

Grundsätzlich gelten für E-Scooter dieselben Regeln wie für Radfahrende. Gehwege und Gehsteige sind in Längsrichtung streng verboten. Stattdessen müssen Radwege oder die Fahrbahn genutzt werden.

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

  • Alkohollimit: Es gilt eine strikte 0,5-Promille-Grenze.
  • Ausrüstungspflicht: Blinker an den Lenkerenden und eine Klingel/Hupe sind für alle E-Scooter Pflicht. Zudem ist eine funktionsfähige Bremse zwingend erforderlich.
  • Helmpflicht: Die Helmpflicht wurde ausgeweitet und gilt nun für alle Jugendlichen bis 16 Jahre. Auch älteren Personen wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen.
  • Fahrverbot zu zweit: Die Mitnahme von weiteren Personen sowie das Ziehen von Anhängern ist verboten.

Detaillierte Informationen und verständliche Erklärungen zu allen Vorschriften finden Sie online unter www.salzburg.gv.at/e-scooter. Bitte fahren Sie vorsichtig und achten Sie auf Ihre Mitmenschen!

Datenquellewww.salzburg.gv.at/e-scooter